Florianisiedlung 6a
7083 Purbach am Neusiedlersee
Austria
Geschäftsführer: Herbert Schiwampl jr.
E mail: office@hspi.at
Tel.: +43 (0) 650 43 14 028
Telefonisch Erreichbar von:
Mo – Sa
http://www.HSPi-Kiteboarding.com
Florianisiedlung 6a
7083 Purbach am Neusiedlersee
Austria
Geschäftsführer: Herbert Schiwampl jr.
E mail: office@hspi.at
Tel.: +43 (0) 650 43 14 028
Telefonisch Erreichbar von:
Mo – Sa
http://www.HSPi-Kiteboarding.com
Firmenbuchnummer: FN 386134 w
Landesgericht Eisenstadt
Gerichtsstand: Eisenstadt
UID-Nummer: ATU67498344
Bankinstitut: Erste Bank Purbach
Kontonummer: 822 117 551 00
Bankleitzahl: 20111
IBAN: AT36 20111 82211755100
BIC: GIBAATWWXXX
AGB von HSPi Kiteboarding e.U
(Schiwampl Herbert JUN, Einzelunternehmer)
Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden, Lieferanten und Allgemeinen Vertragspartnern
Für die AGB von HSPi gilt voller Copyright/Urheberrechtschutz, diese dürfen nicht kopiert oder teilweise wiederverwendet werden, außer Herbert Schiwampl JR (HSPi-Kiteboarding e.U.) bestätigt dieses schriftlich!
Im Falle der online, persönlichen, schriftlichen Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten über die Firmenhomepage (www.hspi-kiteboarding.com oder www.hspi.at) , Mitarbeiter oder Geschäftsführer Herbert Schiwampl JR gelten die unten angegebenen AGB von HSPiKiteboardinge.U.
Dienstleistungen:
Handwerkliche und planerische Tätigkeiten von HSPiKiteboardinge.U (HSPi)
Im Falle der online Bestellung über unseren Partner Online Shop (Spreadshirt) für HSPiKiteboardingSurfwear, gelten folgende AGB von Spreadshirt ( http://www.spreadshirt.at/agb-kunden-C2377 )
HSPi AGB
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von HSPi schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht HSPi ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch HSPi bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote von HSPi sind freibleibend und unverbindlich.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag können nur mit HSPi Kiteboarding schriftlicher Zustimmung an Dritte übertragen werden. Sollte eine Klausel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Angebot / Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
2.1 Hat der potentielle Kunde HSPi vorab bereits eingeladen, ein Entwicklungskonzept/Entwurf/Angebot inkl. Planung und Entwicklungsleistung zu erstellen oder eine Problemlösung zu finden, und kommt HSPi dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch HSPi treten der potentielle Kunde und HSPi in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.3 Der potentielle Kunde anerkennt, dass HSPi bereits mit der Projekterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.4 Das Entwicklungskonzept/Entwurf/Angebot inkl.Planung untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung HSPi ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.5 Das Entwicklungskonzept/Entwurf/Angebot inkl. Planung enthält darüber hinaus Technisch relevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von der Problemlösung definiert werden. Daher sind jene Elemente des Entwicklungskonzept/Entwurf/Angebot inkl.Planung geschützt, die eigenartig sind und der Problemlösung ihre Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Schlagwörter, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Schriftliche Festhaltungen usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.6 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Firma HSPi im Rahmen des Entwicklungskonzept/Entwurf/Angebot inkl.Planung präsentierten Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.7 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Firma HSPi Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies HSPi binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass HSPi dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass HSPi dabei verdienstlich wurde.
2.9 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Firma HSPi ein.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Angebote nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich festgehalten ist.
Alle unsere Preise sind in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben, sofern diese nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, dies gilt ebenso für die Angabe von Liefer- und Versandkosten.
Der Vertragsabschluss erfolgt erst , wenn sie von der Firma HSPi Kiteboarding e.U auf elektronischem oder schriftlichen Weg, die geprüfte Auftragsbestätigung über den Empfang ihrer Bestellung (Produktbestellung, Dienstleistung) erhalten haben und HSPi ausdrücklich damit einverstanden ist.
Bei einer mündlichen Zusage durch dem Geschäftsführer und Inhaber Herbert Schiwampl jr. und der Entgegennahme der Ware bzw. durchgeführten Leistung bei Ihnen als Kunde, nach Ihrer genauen Auftragserteilung. Gilt nach Erhalt der Rechnung, der Vertrag als zustande gekommen.
HSPi ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von HSPi weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von HSPi eine taugliche Sicherheit leistet.
6.1 Für alle Arbeiten der Firma HSPi, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt HSPi das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma HSPi zurückzustellen.
6.2 HSPi ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.3 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder wenn vom Kunden ausdrücklich gewünscht, im Namen des Kunden (Wird vorher mit dem Kunden geklärt, wenn dieser HSPi rein als Qualitätsabsicherer einsetzen will). HSPi wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
6.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Firmenvertrages aus wichtigem Grund.
6.5 Soweit HSPi notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von HSPi.
Wenn HSPi auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern von HSPi binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern von HSPi verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Bei konkreten Interesse muss hier nochmal bei der Geschäftsführung nachgefragt werden.
Alle gelieferten und montierten Artikel bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HSPi. Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug des Kunden ist HSPi, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung von HSPi untersagt.
Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind HSPi sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat HSPi schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.
Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. HSPi hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
Wird ein vereinbarter Liefertermin von HSPi um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde von HSPi eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei HSPi zumindest grobes Verschulden vorlag.
Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.
Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von HSPi liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird HSPi den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich HSPi vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
HSPi hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies HSPi aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat HSPi dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Färb-, Struktur- und sonstiger Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz von HSPi Kiteboarding e.U, Anschrift, gegebenenfalls Angaben des Ortes wie gemietete Räumlichkeiten, Baustelle, etc.).
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
Zur Leistungsausführung ist HSPi erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.a., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Unser Vertragspartner/Auftraggeber/Projektbeteiligter darf niemals direkt mit dem Lieferanten/Partnerfirma von HSPi, während eines Auftrages oder auch nach einem abgeschlossenen Auftrag in Kontakt treten oder diese direkt beauftragen, um so HSPi zu umgehen. Der Kunde haftet dafür im vollen Umfang, gegenüber von HSPi mit vollem Auftragswert plus 15.000€ Aufwandsentschädigung und allen entstehenden Rechtanwaltskosten.
Design, Entwicklung, Fotografie, Grafiken
Alle Leistungen von HSPi, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Pläne, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von der Firma HSPi und können von HSPi jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, nicht das Eigentumsrecht oder Urheberrecht auf Entwürfe,Technische Beschreibungen(Fertigungsprozesse) sowie Anleitungen, Pläne oder Designs. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von HSPi jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Firma HSPi setzt in jedem Fall einen weiteren Vertrag für die Lizenz bzw. Nutzungsrechte voraus, wo klare Vereinbarungen in Bezug auf dieses eingegangen wird. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von HSPi, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis und die Kosten bzw.Nutzungsgebühren werden nachträglich verrechnet.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Firma HSPi, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma HSPi und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von HSPi, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Firma HSPi erforderlich. Dafür steht HSPi und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen der Firma HSPi bzw. von Entwicklungen, Designs, Plänen, der Erarbeitung konzeptioneller oder gestalterischer Vorlagen, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von HSPi notwendig und einzuholen.
Der Kunde haftet HSPi gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in mind. doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Werden von unserem Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.
HSPi ist berechtigt, auf allen Produkten und bei allen Werbemaßnahmen auf HSPi und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
HSPi ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 75% des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.
Bei handwerklichen Dienstleistungen/Entwicklungen/Montagen
75 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 25 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung und Montage fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist HSPi berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Kitesurfboards/Longboards/Wakeboards/Surfboards oder sonstigen Extra Anfertigungen im Sportgerätebereich
Auf den Kunden abgestimmte Produkte sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung 100% der Auftragssumme fällig. Da eine individuelle Anfertigung der Boards gemacht wird und das Board für jeden einzelnen Kunden anders gefertigt wird, ist ein Weiterverkauf von unsere Seite nicht mehr möglich.
Da wir die personalisierten Boards zu 100% Prozent auf unsere Kunden abstimmen und diese nicht mehr weiterverkauft werden können.
Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist HSPi berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Kauf von Neubooten/Gebraucht
75 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 25 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist HSPi berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Bestellung von Produkten vom Onlineshop oder direkt bei einem unserer Mitarbeiter(Handelswaren)
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung sind 100% der Auftragssumme fällig.
Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist HSPi berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn HSPi die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber HSPi eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann HSPi sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiters ist HSPi nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich HSPi für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von HSPi aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von HSPi schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Die Zahlung hat grundsätzlich bar oder per Überweisung, ohne Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird die Forderung von HSPi erst mit deren Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen HSPi die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 20€ sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von € 120 zu bezahlen, wenn diese Beträge in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die von HSPi auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten bei Privatkunden und 8 Prozentpunkte für Unternehmer, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbanken berechnet.
Umgewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 33.), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 34.) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.
Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.
Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn HSPi selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie wenn HSPi den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von HSPi nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von HSPi anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit von HSPi.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten folgende Abweichungen
gegenüber den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen:
Geltend für HSPi Kiteboarding Produkte:
Sobald die Boards (Longboards,Wakeboards,Surfboards,Kiteboards)in Kombination mit Rampen / Kicker oder anderen Sprung Objekten genutzt werden, erlischt unser Gewährleistungspflicht/Garantie.
Von der Gewährleistung / Garantie ausgenommen:
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Önormen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.
HSPi haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde.
Angebote im Fernabsatz / Belehrung über das Rücktrittsrecht
Im Falle der online-Bestellung von Waren
Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der First ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind – sofern diese nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind – wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
Für Audio- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs, Videos, etc. sowie für Computersoftware besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn die Waren nicht entsiegelt worden sind.
Deutschland:
Angebote im Fernabsatz / Belehrung über das Rücktrittsrecht
Im Falle der online-Bestellung von Waren
Widerruf, Widerrufsfolgen
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird- auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
HSPi-Kiteboardinge.U
Herbert Schiwampl jun.
Florianisiedlung 6a
7083 Purbach am Neusiedlersee
Austria
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können sie die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht Paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
von HSPi und Erweiterung der AGBs der Vermietergemeinschaft Schiwampl zu den bereits bestehenden Geschäftsbedingungen bei Ihrem Kundenstamm
46.1 Kranen inkl. Mastlege- u. Stellarbeiten
Fachliche Definition: Kranen mit oder ohne Mast, bedeutet Schiff ohne oder inkl.Mast sowiemit Mastlege u. Stellarbeiten aus dem oder ins Wasser zu heben (Mastlege- oder Stellarbeiten oder weitere Service Arbeiten sind extra zu bezahlen und niemals außer ausdrücklich in einem Angebotspaket bzw. Komplettpaket enthalten) . Für das Kranen des kompletten Schiffeshat der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter, verantwortlich die Befestigungspunkte bzw. Gurtpunkte an seinem Boot anzugeben, (Kranmarken erforderlich!) auf Besonderheiten hinzuweisen und den Kranvorgang einzuweisen. Das Unterwasserschiff ist beim Aufkranen im Wasser nicht einsehbar! Sollte zum vereinbarten Krantermin keine geeignete Person vom Auftraggeber gestellt werden um auf die Besonderheiten hinzuweisen, kann HSPiKiteboardinge.U (HSPi) das Kranen ablehnen, auf Kosten des Auftraggebers eine geeignete Ersatzperson hinzuziehen der das Schiff und die Problemsituation kennt (z.B. Herbert Schiwampl Senior), HSPi krant das Boot auf Verantwortung bzw. Risiko des Kunden. Für die Richtigkeit der Gurt- bzw. Befestigungspunkte die der Eigner bzw. der von ihm Beauftragte am Schiff beim Kranen abzunehmen hat, übernimmtHSPi keine Haftung. Es können daher Schiffe nur gekrant werden, für die vom Eigner des Schiffes eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen ist (Dies kann nicht und wird nicht von HSPi geprüft werden und somit geht HSPi davon aus das der Eigner auch diese abgeschlossen hat) , bzw. der Eigner bereit ist, eventuell auftretende Schäden selbst zu tragen. Wenn der Eigner mündlich oder schriftlich die Beauftragung des Kranens in Auftrag gibt, obwohl dieser keine Versicherung abgeschlossen hat, muss dieser alle eventuell auftretenden Schäden selber tragen. Die Haftung von HSPi ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
46.2 Bootsanhänger oder Hafentrailer
Müssen zu 100% einwandfrei rangierbar sowie technisch funktionstüchtig sein, ohne das dieser eine Gefahr für das Schiff oder Personen darstellt. Wenn NICHT muss der Eigner dafür sorgen oder beauftragt HSPi dafür! Falls während eines Auftrages von HSPi ein Mangel festgestellt wird und der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist (z.B.Rad blockiert, nicht wirklich rangierbar, Bootsauflageflächen sind beschädigt, Reifen beschädigt oder verliert Luft) und der Auftrag kann nicht weiter durchgeführt werden, dann muss HSPi diese Reparatur auf Regie so gut wie prompt möglich beseitigen bzw. diesen Mangel beheben inkl.Material auf Kosten des Kunden!
46.3 Abholung oder Zustellung des Bootes vom Liegeplatz
Der Eigner des Schiffes muss eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen haben (Dies kann und wird nicht von HSPi geprüft werden und somit geht HSPi davon aus das der Eigner auch diese abgeschlossen hat), bzw. der Eigner bereit ist, eventuell auftretende Schäden selbst zu tragen. Wenn der Eigner mündlich oder schriftlich die Beauftragung der Abholung oder Zustellung des Bootes in Auftrag gibt, obwohl dieser keine Versicherung abgeschlossen hat, muss dieser alle eventuell auftretenden Schäden selber tragen. Die Haftung von HSPi ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
46.4 Dauer des Winterlagers
Das Winterlager beginnt frühestens mit dem 15. Oktober eines jeden Jahres und endet spätestens im darauf folgenden Jahr am 15. April. Der Bootseigener hat Vorsorge zu treffen, dass der Räumungstermin nicht überschritten wird (z.B.Reparatur des Trailers das dieser einwandfrei bewegt werden kann), wenn dieser auf verschulden von HSPi oder der Wetterlage (über 3 Bft Wind oder Regen) zurückzuführen ist, hat der Eigner natürlich keine Vorsorgen zu treffen. Soll eine Lagerung außerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
46.5 HSPi Leihtrailer- Bootsgestellpool
Die Winterlagerung von Booten kann auf von der HSPi beschafften Bootsgestellen/Trailern. Zu diesem Zweck unterhält HSPieinen Bootsgestellpool/Trailer und organisiert auf Wunsch entweder die Beschaffung der notwendigen Bootsgestelle zum Tagespreis oder vermietet diese Gestelle. Die HSPi kann Ausnahmen zulassen. Sinn und Zweck des Bootsgestellpools ist, durch Stapelung der Gestelle eine geordnete Sommereinlagerung zu gewährleisten und ggf. jedem Beteiligten bei Beginn des nächsten Winterlagers aus der Reihenfolge des Stapels ein beliebiges Gestell des gekauften Typs wieder zur Verfügung zu stellen ohne das dieser einen Trailer oder erwerben muss. Die Unterhaltung der Gestelle erfolgt durch HSPi. Der Anteil am Pool ist veräußerbar. Beim Ausscheiden aus dem Pool kann der Beteiligte wahlweise HSPi die Übernahme des Gestells anbieten oder die Auslieferung eines Gestells des von ihm gekauften Typs unter Berücksichtigung des Anschaffungsjahres verlangen, HSPi kann aber auch dieses ohne Angabe von Gründen ablehnen.
46.6 Verlassen des Winterlagers
Der Platz des Winterlagers ist in einem aufgeräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen. Das Gestell ist an dem Ort des Winterlagers für den Abtransport bereit zu stellen und die Eigner Aufbock Untergestelle entweder mitzunehmen oder bei HSPi gegen eine Lagerungsgebühr zu hinterlegen.
46.7 Versicherung
Jeder Teilnehmer am Winterlager hat sein Boot ausreichend selbst zu versichern. Die übernimmt keine Haftung für Feuer, Sturm,Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder sonstige Gefahren, die nicht unmittelbar mit dem Zustand des Gebäudes zusammenhängen. Weitergehende gesetzlich geregelte Haftpflichtansprüche bleiben unberührt.
46.8 Reihenfolge des Auf- und Abkranens
Die Boote werden derart im Winterlagerplatz eingestellt, dass diejenigen, die zuerst in das Winterlager gehen, im Frühjahr zuletzt gekrant werden. HSPi kann Boote im Winterlager -z.B. bei betriebsbedingten Erfordernissen- umsetzen. Eine Verpflichtung, Boote für andere Kranvorgänge umzusetzen besteht für die HSPi nicht.
46.9 Umfang der Leistung von HSPi
Im Preis für das Winterlager sind enthalten: Transport des Bootsgestells zum und vom Winterlagerplatz einschl. Einstapeln, Transport des Bootes vom Kranplatz in das Winterlager und zurück und die Vermietung der für das Winterlager erforderlichen Fläche für die maximale Dauer des Winterlagers.
46.10 Preis des Winterlagers
Katamaran u. Trimaran. Der Preis des Winterlagers errechnet sich aus der in Anspruch genommenen Fläche, die sich aus dem Längsten mal den Breitesten Maß (Rechteck Form) des Schiffes bzw. inkl. Anhängers (plus Anhängerkupplung ergibt).In Anspruch genommene Fläche und mit dem jährlich bekanntgegebenen Quadratmeterpreis multipliziert wird.
Einrumpfboot. Der Preis des Winterlagers errechnet sich aus dem Maß der Länge des Schiffes inkl.Anhänger, die sich aus dem Längsten Maß des Schiffes bzw. inkl. Anhängers (plus Anhängerkupplung ergibt, Bugkorb, Badeplattform usw.) Der Längen Preis wird jedes Jahr in der Preisliste veröffentlicht.
Falls ein Mast extra gelagert werden muss bzw. dieser separat, so ist diese Lagerung nicht im Winterlagerpreis enthalten. Da wir einen zusätzlichen Aufwand haben. Der Preis dafür befindet sich in unserer Preisliste oder wird mit der Geschäftsführung im Detail abgeklärt.
Sonstige zu beachtende Regeln für das Winterlager
47. Umsatzsteuer
Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegt das Winterlager und das Kranen der Umsatzsteuerpflicht. Die von der HSPi bekanntgegebenen Winterlagersätze sind Bruttobeträge, auf die die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Die Vermietergemeinschaft Schiwampl ist von dieser ausgenommen.